Der CPCV – Schuldpflichtvertrag für den Kauf und Verkauf einer Immobilie wird in fast allen in Portugal durchgeführten Transaktionen verwendet und ist für beide beteiligten Parteien rechtlich bindend. Hier müssen alle Klauseln und Verkaufsbedingungen ausdrücklich dargestellt werden. Dieser Vertrag wird alle Verfahren, nach denen die Transaktion durchgeführt wird, sowie die Verkaufsbedingungen detailliert festlegen. Das Dokument muss folgende Informationen enthalten:
In der Regel ist es der Anwalt des Käufers, der das CPCV erstellt. Davor und zu Ihrem Vorteil muss diese intervenierende Partei alle rechtlichen Recherchen zur betreffenden Immobilie durchführen. So stellen Sie sicher, dass keine Gebühren oder offene Schulden darauf anfallen, ebenso wie beispielsweise Infrastruktur-Wartungskosten, Gebühren, Grundsteuern oder Eigentumswohnungskosten.
Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung muss eine Anzahlung geleistet werden, in der Regel 10 % (oder ein anderes, zwischen den Parteien vereinbarter Betrag) des zuvor vereinbarten Gesamtkaufpreises. Die Rücklage wird von diesem Betrag abgezogen. Dieses Schild stellt sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer eine rechtliche Garantie dar. Wenn also Ersterer einen Vertragsbruch begeht, verliert Letzterer das Recht auf den gezahlten Betrag; Tritt der Versäumnisse von letzterem ein, hat ersterer Anspruch auf die Verdoppelung des ursprünglich gezahlten Betrags. Dieser Vertrag kann persönlich von den Parteien oder deren Rechtsvertretern unterzeichnet werden und wird in der Regel von beiden Parteien in Anwesenheit eines Notars oder Anwalts unterzeichnet.
Weitere Schritte, die den Prozess des Immobilienkaufs in Portugal ausmachen: