Bei der Vermietung/Vermietung einer Immobilie, aus rechtlichen und steuerlichen Gründen, und auch zum Schutz beider Parteien - mieter und eigentümer , - ist es obligatorisch, den Mietvertrag zu schreiben und zu unterzeichnen.
Der Vertrag muss auf Papier geschrieben werden und drei Exemplare sind erforderlich, eine für den Vermieter/Vermieter, eine für den Mieter und die dritte muss bis Ende des Monats nach ihrer Unterzeichnung an das Finanzamt geliefert werden, um ordnungsgemäß versiegelt zu werden (die Stempelsteuerzahlung liegt in der Verantwortung des Eigentümers). Der Vertrag muss von allen Akteuren (gegebenenfalls einschließlich des Bürgen) unterzeichnet werden.
Gemäß dem Dekret Nr. 160/2006 muss jeder Mietvertrag folgende Elemente enthalten:
- Identifizierung aller Beteiligten (einschließlich Natürlichkeit, Geburtsdatum und Familienstand)
- Kennung und Lage der Mietimmobilie oder ihrerseits (vollständige Adresse)
- Die Wohnung oder Nicht-Wohnung Ende des Vertrages - wann immer es ein Vertrag für nicht-permanente Wohnung ist, ist es notwendig, den Grund für die vorübergehende
- Nutzungslizenz, ihre Nummer, das Datum und die ausstellende Stelle oder die Referenz - Dokument ausgestellt von der Stadtverwaltung der Gemeinde, zu der die Wohnung gehört, die beweist, dass das Haus die richtigen Bedingungen der Bewohnbarkeit erfüllt
- Schuldenbetrag, zusätzliche Kosten (unabhängig davon, ob es Nutzungskosten wie Wasser, Strom, Gas) und Zahlungsart (Check to Order, Banküberweisung an NIB oder zwischengespeichert) enthalten
- Datum des Vertragsabschlusses
- Mögliche Vertragsklauseln
- Anhang mit Einer Bestandsaufnahme der Befüllung der Immobilie (optional)